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Coronavirus: Hilfen für Fotografen (Update 27.04.2020)

Kai

In meinem letzten Artikel hatte ich schon davon berichtet, wie für viele Solo-Selbstständige aktuell das komplette Einkommen wegbricht. Deshalb möchte ich heute einmal gucken, welche Hilfen es jetzt konkret schon gibt.

1. Steuerstundung beim Finanzamt

Die Bundesregierung hat letzte Woche ein Wirtschaftshilfen-Paket vorgestellt, das sich mit den unbegrenzten Kreditrahmen allerdings eher an Konzerne und mittelständische Unternehmen richtete. Ein Punkt ist allerdings auch für kleine Unternehmen interessant: Beim Finanzamt kann jetzt ein Aufschub für Steuerzahlungen beantragt werden. Das gilt natürlich insbesondere für Umsatzsteuervorauszahlungen. Die IHK München hat eine Vorlage dafür veröffentlicht. Am besten kontaktiert ihr dazu Euren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Der Erfolg hängt aber vermutlich sehr von eurem Amt ab. Die Informationen dazu sind noch nicht bei jedem Beamten angekommen. Ruft im Zweifelsfall nächste Woche noch einmal an.

Vielleicht bietet eure zuständige IHK oder Handwerkskammer ähnliche Anträge und Vorlagen an. Meine Bank, Kontist*, hat dafür einen ganz tollen Generator online gestellt.

2. Finanz-Soforthilfen von Land und Bund

Bayern hat vor wenigen Tagen als erstes Bundesland angekündigt Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro an kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige unbürokratisch auszuzahlen. Dafür ist lediglich ein zweiseitiger Antrag notwendig, wie hier bei der IHK München, der eine eidesstattliche Versicherung enthält, dass ihr das Geld wirklich braucht. Unberechtigt ausgezahlte Gelder müssen zurückerstattet werden, die Prüfung soll aber erst später erfolgen.

» Pressemeldung des Bayrischen Wirtschaftsministeriums
» Antrag auf Soforthilfen von der IHK München

Update 25.03.: Der Bund hat am Montag Soforthilfen auch für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen beschlossen. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sollen bis zu 9.000 Euro für drei Monate bekommen. Die Auszahlung soll über die Länder erfolgen.

Welche Hilfen für die einzelnen Bundesländer geplant oder schon in Auszahlung sind, hat FastBill sehr gut zusammengefasst.

Update 27.04.: Die Website corona-selbsthilfe.org hat ein Online-Tool veröffentlicht, mit dem du prüfen kannst, ob du berechtigt bist die Corona-Soforthilfen zu bekommen.

3. Kurzarbeitergeld

Auch wenn Kurzarbeitergeld eigentlich für die Mitarbeiter eines Betriebes gedacht ist, wurde einigen Fotografen vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur empfohlen dafür einen Antrag zu stellen. Wer für März schon Geld benötigt sollte schnell den Antrag stellen. Im schlimmsten Fall hat man 20 Minuten für einen Antrag investiert, der nichts bringt.

» Bei der Arbeitsagentur gibt es weitere Informationen.

Pixieset biete 2 Monate kostenlose Nutzung an

4. Diverse Firmen bieten Aktionen an

Natürlich sind auch viele Firmen, die Dienstleistungen, Onlinekurese oder Software für Fotografen anbieten von der Corona-Krise stark betroffen. Dennoch bieten einige Rabatte an. Besonders die Aktion von Adobe dürfte für viele Fotografen Entlastung bedeuten, gerade wenn man nicht nur das Foto-Abo nutzt, sondern die komplette Creative Cloud.

  • Adobe Creative Cloud: 2 Monate Gratis (englischsprachige Anleitung bei Petapixel) Wer Adobe im Chat freundlich fragt, bekommt ggf. sogar 3 Monate gratis.
  • Pixieset: 2 Monate Gratis, wenn man die Kündigung einreicht, bzw. auf den Free-Account downgraden möchte (siehe Screenshot oben)
  • Bei Creativelive gibt es gerade 70% Rabatt auf alle Bildbearbeitungskurse (Link) und alle Gesundheitskurse können kostenlos gestreamt werden.
  • Serif bietet derzeit 50% Rabatt auf die drei Programme, unter anderem Affinity Photo (Link)
  • Kontist bietet aktuell für seine Kunden eine Rechtshilfe-Hotline und für alle einen Generator für die Beantragung der Verschiebung von Steuerzahlungen an.
  • Die Zeitschrift ProfiFoto bietet ihre März-Ausgabe als Epaper kostenlos an

5. KfW-Kredite

Über die staatliche KfW-Bank übernimmt der Bund einen Teil der Haftung für Unternehmens-Kredite, wodurch deutlich bessere Konditionen für die Firmen möglich sind.

» Hier gibt es mehr Informationen

6. Not-Hilfen der VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst unterhält ein Sozialwerk, das in Not geratenen Urhebern im visuellen Bereich helfen soll. Dort können Nothilfen zur Überbrückung beantragt werden.

» Mehr Infos auf der Website der VG Bild-Kunst

7. Künstlersozialkasse

Falls sich aufgrund der Corona-Krise das zu erwartende Einkommen deutlich verringert, kann bei der KSK ein Antrag auf geänderte Einkommenserwartung gestellt werden, sodass die Beiträge sinken. Wichtig: Die Änderung wirkt sich nur auf die Zukunft aus.

» Mehr Infos auf der Website der KSK

8. Krankenversicherungen

Wer freiwillig oder über die KSK gesetzlich versichert ist, sollte auch der Krankenversicherung eine geänderte Einkommenserwartung mitteilen. Gegebenenfalls können auch hier die Beiträge angepasst werden. Sprecht dazu unbedingt mit Eurer Versicherung.

Zu den privaten Krankenversicherungen habe ich bisher noch keine Corona-spezifischen Informationen gefunden, außer einem generellen Artikel darüber welche Maßnahmen bezahlt werden.

Fazit

Bitte lasst den Kopf nicht hängen! Der Staat hat riesige Förderprogramme angekündigt, bestimmt gibt es in Kürze das richtige Programm für euch, falls ihr es benötigt.

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